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Historisches Schwertfechten Nordhessen e.V.
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Literatur

Fecht-Lektionen

Heussler – Neu Kunstlich Fechtbuch

Modernes Training mit dem Langen Schwert nach Liechtenauer. 

The Art of Combat: A German Martial Arts Treatise of 1570 by Joachim Meyer

Sigmund Ringeck’s Kightly Art of the Longsword

Codex Wallerstein

Lebendige Schwertkunst: Bloßfechten mit dem Schwert und der Feder

Peter von Danzig: Transkription und Übersetzung der Handschrift 44 A 8

Schwertkampf: Der Kampf mit dem langen Schwert nach der deutschen Schule

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© 2025 Historisches Schwertfechten Nordhessen e.V.

Trainingsordnung

Das Training bei Historisches Schwertfechten Nordhessen Verein für traditionelle europäische Kampfkünste e.V. hat die Interpretation und Rekonstruktion einer effizienten europäischen Kampfkunst nach historischen Quellen zum Ziel.

Die Basis bilden hierbei praxisnahe Übungen, wie z. B. Hieb-, Schnitt- und Stichübungen. Das Vermitteln von Timing, Distanz und Taktik ist ebenso relevant wie das Einstudieren einzelner Techniken.

Da selbst stumpfe Waffen gleich welcher Art ein potentielles Risiko darstellen, erwartet Schwertfechten Nordhessen e.V. von seinen Mitgliedern einen besonnenen, verantwortungsvollen und disziplinierten Umgang mit diesen. Um Verletzungen zu vermeiden, sind folgende Trainingsregeln zu beachten:

§ 1 Allgemeines

  1. Das Training findet nur während der an den einzelnen Trainingsstandorten geltenden Trainingszeiten statt. Alle Fechter verpflichten sich, rechtzeitig zu den genannten Trainingszeiten zu erscheinen. Wer zu spät kommt, bringt nicht nur den Trainingsablauf durcheinander, sondern verpasst auch das gemeinsame Aufwärmen und riskiert somit im weiteren Trainingsverlauf Sportverletzungen. Daher sind die veranschlagten Anfangszeiten sowie der vorgegebene Trainingsablauf verbindlich einzuhalten.
  2. Leiter des Trainings ist in der Regel der vom Vorstand ernannte Trainingsleiter. Dieser kann jedoch Vertreter und Helfer bestimmen, die mit ihm gemeinsam oder in seiner Abwesenheit das Training gestalten. Den Anweisungen dieser Trainer ist Folge zu leisten. Dies gilt im Besonderen in Fragen der zu nutzenden Trainingsgeräte, der Waffenhandhabung und der Sicherheit.
  3. Verstößt ein Fechter grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die Regeln dieser Trainingsordnung oder gefährdet hierdurch seine eigene Gesundheit oder die eines Mitfechters, wird der Trainingsleiter entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören neben einer Ermahnung auch der Ausschluss von der Übung oder dem Rest der Trainingszeit. Im Fall einer wiederholten Störung oder gar einer fahrlässigen Gefährdung droht der Vereinsausschluss durch den Vorstand.
  4. Schwertfechten ist, ähnlich wie andere Kampfkunst- und Kampfsportarten, ein Hobby mit erhöhtem Gesundheitsrisiko. Hierüber sind sich alle am Training Teilnehmenden bewusst. Der Verein und sein Vorstand tun alles, was möglich ist, das Training sicher zu gestalten, übernehmen jedoch keine Verantwortung für Verletzungen, die während des Trainings geschehen. Mit dem Vereinsbeitritt und der Teilnahme am Training ist sich der Fechter dessen bewusst und erklärt sich über diese Tatsache als informiert und damit einverstanden.
  5. Als Mitglied von Schwertfechten Nordhessen e.V. hat das Mitglied im Beitrittsformular unterschrieben, dass es diese Trainingsordnung genau durchgelesen hat und sich daran zu halten gedenkt. In Zweifelsfällen wird sich der Verein auf diese Regelung berufen.

§ 2 Sicherheit

  1. Außerhalb einer regulären Trainingsübung, z. B. in den Trainingspausen, bleiben alle Trainingswaffen ungenutzt. Darüber hinaus gilt, dass spaßeshalber geführte Angriffe (von ernstgemeinten ganz zu schweigen) und „Herumgefuchtel“ mit einer Waffe in Gegenwart anderer zu unterlassen ist. Ausgenommen hiervon sind Freikampf- und Sparringseinheiten.
  2. Wer wann welche Waffen benutzen darf, regelt im Zweifelsfall der Trainingsleiter. Anfänger und unsichere Fechter benutzen eine Stahlwaffe nur für Übungen.
  3. Wer unter obengenannte Regel fällt und als „Anfänger“ oder „unsicherer Fechter“ gilt, entscheiden die Trainingsleiter, da sie für die Sicherheit des Trainings die Verantwortung tragen.
  4. Die Fechter haben für die Instandhaltung und Sicherheit ihrer Ausrüstung selbst Sorge zu tragen. Stahlwaffen sind von groben Scharten und scharfen Kanten frei zu halten.
  5. Jeder Fechter muss sich aus Sicherheitsgründen unmittelbar nach Eintritt in den Verein eine Fechtmaske und Schutzhandschuhe anschaffen. Für den Freikampf (Sparringskämpfe und Turniere) sind zusätzliche Schutzausrüstungen, wie z. B. eine Fechtmeisterjacke, Halsschutz, Protektoren etc. erforderlich. Trainer und Übungsleiter sind angehalten, darauf zu achten, dass erforderliche Schutzausrüstungen getragen werden. Der erforderliche Schutz ist von den jeweiligen Übungen abhängig. Der Verein stellt allen Anfängern für das Sparringstraining vorübergehend Teile der Schutzausrüstung (Halsschutz, Handschuhe, Eishockeypanzer) zur Verfügung.
Haftungsauschlusserklärung

Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass historisches Fechten ein Hobby mit erhöhter Unfallgefahr darstellt. Bei den in den Trainingseinheiten und bei Aufführungen von mir verwendeten Schwertern handelt es sich nicht um Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetztes, sondern um stumpfe Sportgeräte. Dennoch weiß ich, dass durch die unsachgemäße und ungeübte Handhabung auch solcher Übungsgeräte durchaus Verletzungen passieren können.

Zum Selbstschutz und dem Schutz anderer habe ich die oben aufgeführte Trainingsordnung gelesen, die Inhalte verstanden und erkenne diese vollumfänglich an.

Ich habe mich mit der Materie auseinandergesetzt und wurde darüber informiert, dass es sich bei historischer Fechtkunst nicht nur um Sport und Show, sondern auch um Kampfkunst, vergleichbar mit anderen Selbstverteidigungssystemen handelt. Auch weiß ich, dass meine persönliche Fechtausrüstung (Kleidung, Fechtwaffen u.s.w.) beim historischen Fechten erhöhter Belastung und naturgemäßem Verschleiß ausgesetzt wird und es unter Umständen passieren kann, dass diese beim Training beschädigt wird.

Ich bin über diese Risiken informiert und nehme an allen Übungen des Trainings und an Auftritten freiwillig teil.

Aus all diesen Gründen entbinde ich den Verein Historisches Schwertfechten Nordhessen e.V., seine Teilnehmer und die Trainingsleiter von jedweder Verantwortung für Schäden, die mir an Gesundheit oder Material entstehen. Für Schäden an Leib und Gesundheit sowie Sachschäden, die ich anderen grob fahrlässig oder vorsätzlich zufüge bin ich haftbar.

Randbemerkungen und Schlussabkommen
Die erfassten Daten der Mitglieder werden im Rahmen der eigenen Verwaltung per EDV gespeichert. Wir versichern, dass jeglicher Missbrauch der Daten ausgeschlossen ist und alle Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet und befolgt werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, alle seine Person betreffenden, gespeicherten Daten einzusehen (Recht auf Auskunft, lt. BDSG).

Sollte im Zweifelsfalle eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages im Widerspruch mit dem Gesetzgeber stehen oder unwirksam sein, so berührt diese Tatsache oder Abweichung nicht die Gültigkeit der anderen vertraglichen Bestimmungen.

Vorhergegangene mündliche und oder schriftliche Absprachen, die im Widerspruch mit diesem Vertrag stehen, werden mit dem Erhalt und geleisteter Unterschrift unwirksam. Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.